Datenschutz-Schulungen für Mitarbeiter
Sensibilisierung, Nachweis, Pflichtunterweisung – vor Ort oder online.
Warum Datenschutz-Schulungen Pflicht sind
Art. 39 Abs. 1 lit. b DSGVO schreibt vor, dass der Datenschutzbeauftragte die Beschäftigten des Unternehmens sensibilisiert und schult. Gleichzeitig zeigt die Praxis: Die häufigste Ursache für Datenschutzverstöße ist kein technischer Fehler – sondern menschliches Versagen. Eine falsch adressierte E-Mail, ein verloren gegangener USB-Stick, ein Passwort auf einem Post-it – solche Vorfälle lassen sich durch gezielte Schulungen deutlich reduzieren.
Was ich anbiete
Formate
- Inhouse vor Ort – In Ihrem Unternehmen in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld oder Erkelenz
- Online-Schulung – Per Video-Call, flexibel für Remote-Teams oder verteilte Standorte
- Regelmäßige Wiederholung – Jährliche Auffrischungsschulung empfohlen und im Full-Service-Paket inklusive
Häufige Fragen zu Datenschutz-Schulungen
Wie oft müssen Mitarbeiter geschult werden?
Mindestens einmal jährlich – bei neuen Mitarbeitern direkt beim Onboarding. Bei wesentlichen Änderungen der Datenverarbeitung oder nach einem Datenpannenereignis sollte eine Nachschulung erfolgen.
Ist die Schulung im Paketpreis enthalten?
Im Full-Service-Paket sind Mitarbeiterschulungen inklusive. Im Basis-Paket können Schulungen als Einzelleistung gebucht werden.
Datenschutz-Schulung für Ihr Team anfragen.
Ob Inhouse in Viersen, Mönchengladbach oder per Video – ich passe die Schulung an Ihr Unternehmen an.