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DSB-Wahl · 5 Minuten

Externer vs. interner Datenschutzbeauftragter: Was ist für kleine Betriebe wirklich besser?

„Können wir das nicht einfach unserer Büroleiterin übertragen?" Diese Frage höre ich regelmäßig – von Handwerksbetrieben in Krefeld, von Dienstleistern in Mönchengladbach, von kleinen GmbHs in Viersen. Die Idee klingt vernünftig: Jemand, der den Betrieb kennt, nimmt das Thema mit. Spart Geld, klingt pragmatisch.

Häufige Fragen

Kann ich als Geschäftsführer selbst DSB sein?

Nein. Die Geschäftsführung trägt die Verantwortung für die Datenverarbeitung – und der DSB soll diese Verarbeitung kontrollieren. Das ist ein direkter Interessenkonflikt, der gesetzlich ausgeschlossen ist.

Darf mein Steuerberater oder Rechtsanwalt als externer DSB tätig sein?

Grundsätzlich ja, wenn die nötige Fachkunde vorhanden ist. Praktisch ist es aber oft keine gute Idee: Wer als Anwalt zugleich DSB ist, hat möglicherweise selbst wieder Interessenkonflikte – vor allem wenn er auch andere Mandate im Zusammenhang mit dem Betrieb hat.

Was passiert mit dem internen DSB wenn er kündigt oder krank wird?

Dann gibt es kurzfristig keinen DSB mehr – was bei einer gesetzlichen Pflicht ein Problem ist. Bei einem externen DSB ist die Kontinuität vertraglich geregelt und unabhängig von persönlichen Lebensumständen.

Wie schnell kann ein externer DSB anfangen?

Bei TemQ ist die offizielle Benennung ab Tag 1 möglich – Bestellungsvertrag, Meldung an die Aufsichtsbehörde, fertig. Oft reicht ein einziges Gespräch um zu klären, ob es passt.

Was wenn ich mir unschlüssig bin, ob ich überhaupt einen DSB brauche?

Das ist der erste Schritt. Bevor die Frage „intern oder extern" beantwortet werden kann, muss klar sein, ob überhaupt eine Pflicht besteht. Das klären wir gemeinsam – kostenlos und ohne Verpflichtung.

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