TemQ
Datenschutz-Grundlagen · 6 Minuten

Brauche ich wirklich einen Datenschutzbeauftragten? Die ehrliche Antwort

Stell dir vor, ein Handwerksbetrieb in Viersen mit 22 Mitarbeitern bekommt Post von der Landesdatenschutzbehörde. Betreff: Anfrage zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten. Der Inhaber, nennen wir ihn Thomas, denkt sich erst: „Datenschutz? Wir sind doch nur ein kleiner Betrieb." Zwei Wochen später sitzt er mit einem unguten Gefühl am Schreibtisch und googelt nachts um halb elf, ob ihn das wirklich betrifft.

Häufige Fragen

Ich bin sicher unter 20 Mitarbeitern – kann ich das Thema komplett vergessen?

Nicht ganz. Die Pflicht zur *Benennung* entfällt zwar, aber alle anderen DSGVO-Pflichten bleiben bestehen. Du brauchst weiterhin eine korrekte Datenschutzerklärung, ein Verarbeitungsverzeichnis und musst Auskunftsanfragen beantworten können. Viele Betriebe benennen freiwillig einen externen DSB, weil sie diese Themen ohnehin geregelt haben wollen.

Zählen Minijobber und Teilzeitkräfte bei den 20 Personen mit?

Ja. Es kommt nicht auf Vollzeitstellen an, sondern auf die Zahl der Köpfe, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten am Rechner arbeiten. Vier Minijobber an der Rezeption zählen wie vier Personen.

Was passiert, wenn ich verpflichtet bin, aber keinen DSB benenne?

Die Aufsichtsbehörde kann ein Bußgeld verhängen – theoretisch bis 10 Millionen Euro, in der Praxis bei KMU meist deutlich niedriger, aber spürbar. Schwerer wiegt oft, dass eine fehlende Benennung bei einer Prüfung oder Datenpanne als Versäumnis gewertet wird und andere Probleme nach sich zieht.

Muss der Datenschutzbeauftragte aus meiner Stadt kommen?

Nein, gesetzlich nicht. Aber ein Ansprechpartner aus der Region – etwa aus Viersen für Betriebe in Mönchengladbach, Krefeld oder Erkelenz – hat den Vorteil, dass er für Audits, Schulungen oder ein persönliches Gespräch unkompliziert vorbeikommen kann.

Kann mein Steuerberater oder mein IT-Dienstleister den Job mitmachen?

In der Regel nicht sauber. Der Datenschutzbeauftragte muss unabhängig sein und darf keine Aufgaben kontrollieren, die er selbst verantwortet. Wer die IT betreut, kann schlecht gleichzeitig die Datenschutz-Konformität dieser IT überwachen – das wäre ein Interessenkonflikt.

Passend dazu

← Alle Ratgeber-Artikel

Noch Fragen zu Ihrer Situation?

30 Minuten Erstgespräch – kostenlos, unverbindlich und ohne Verkaufsdruck.