Handwerksbetriebe verarbeiten täglich personenbezogene Daten, ohne dass es sich so anfühlt: Kundenadressen, Auftragshistorien, Baustellenfotos mit Personen darauf, Bewerbungen, Krankmeldungen. Ab 20 Beschäftigten mit Rechnerzugang ist die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten Pflicht – viele Betriebe erfüllen diese Schwelle, ohne es zu wissen.
Die Fragen, die mir Handwerksbetriebe aus der Region am häufigsten stellen.
Sind Personen erkennbar, braucht es eine Einwilligung. Bei Gebäuden ohne Personen ist es in der Regel unproblematisch – die Grenze verläuft feiner, als man denkt.
Praktisch, aber datenschutzrechtlich heikel, weil das Adressbuch übertragen wird. Es gibt Alternativen, die im Alltag genauso schnell funktionieren.
Jedes System, das Kundendaten verarbeitet, braucht einen AVV mit dem Anbieter und einen Eintrag im Verarbeitungsverzeichnis.
Rechnungen zehn Jahre, Kontaktdaten ohne laufenden Auftrag deutlich kürzer. Ein Löschkonzept verhindert, dass alles ewig liegen bleibt.
Personalakten, Fahrtenbücher, GPS in Firmenfahrzeugen. Ortungssysteme sind ein eigenes Thema und brauchen eine saubere Rechtsgrundlage.
Kontaktformular, eingebettete Karte, Bewertungen. Google Fonts und eingebettete Videos gehören zu den häufigsten Abmahngründen.
Im Gewerbegebiet Mackenstein in Viersen sitzen über 80 überwiegend mittelständische Betriebe, in Mönchengladbach und Krefeld kommen zahlreiche Handwerksunternehmen hinzu. Die Anliegen sind erstaunlich ähnlich – und lassen sich meist mit wenigen klaren Regelungen erledigen.
Zuständig für die Region ist die Handwerkskammer Düsseldorf; datenschutzrechtliche Aufsichtsbehörde ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW.
Kein langer Vorlauf, kein Overhead. Sie benennen mich – und wir starten sofort strukturiert.
30 Minuten – persönlich, telefonisch oder per Video. Wir klären Betroffenheit, Umfang und Budget.
Formale Bestellung nach Art. 37 DSGVO, Meldung an die Aufsichtsbehörde. Ab sofort rechtssicher.
VVT, AVV, TOMs, Datenschutzhinweise. Parallel die NIS-2-Betroffenheitsanalyse mit Maßnahmenplan.
Monatspauschale, Quartalsberichte, jährliches internes Audit, jährliche Schulung, NIS-2-Review.
Wenn Personen erkennbar sind, brauchen Sie deren Einwilligung. Fotos von Gebäuden und Gewerken ohne erkennbare Personen sind meist unkritisch. Bei Kundenobjekten kommt hinzu, ob sich daraus Rückschlüsse auf die Person ergeben – zum Beispiel über eine sichtbare Hausnummer.
Für die berufliche Nutzung ist es problematisch, weil Kontaktdaten aus dem Adressbuch an den Anbieter übertragen werden – auch die von Personen, die dem nicht zugestimmt haben. Es gibt datenschutzkonforme Messenger, die genauso schnell sind.
Ja. Es kommt nicht auf Vollzeitstellen an, sondern auf die Zahl der Köpfe, die regelmäßig mit personenbezogenen Daten am Rechner arbeiten. Drei Teilzeitkräfte im Büro zählen wie drei Personen.
Als monatliche Pauschale, gestaffelt nach Betriebsgröße. Im Erstgespräch erhalten Sie eine konkrete Kalkulation – ohne Stundensätze und ohne Nachverhandlung bei jedem Anruf.
Ich erkläre es so, wie es im Betrieb tatsächlich ankommt. 30 Minuten, kostenlos.