Die NIS-2-Richtlinie erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen erheblich – über die klassische kritische Infrastruktur hinaus in den Mittelstand hinein. Die erste Frage ist deshalb nie „was müssen wir tun", sondern „fallen wir überhaupt in den Anwendungsbereich". Genau das klärt die Erstbewertung, belastbar und dokumentiert.
Drei Gründe, warum Unternehmen die Frage nicht selbst beantworten können.
NIS-2 arbeitet mit Sektoren und Größenschwellen. Ob ein Unternehmen in einen Sektor fällt, hängt an der tatsächlichen Tätigkeit, nicht am Handelsregistereintrag.
Auch nicht direkt verpflichtete Unternehmen bekommen NIS-2-Anforderungen zu spüren – über Verträge und Fragebögen ihrer Auftraggeber. Das trifft viele Zulieferer zuerst.
NIS-2 adressiert ausdrücklich die Leitungsebene. Wer die Betroffenheit nicht prüft, kann sich später nicht auf Unkenntnis berufen.
Ein Projekt mit definiertem Anfang und Ende, als Initialleistung ausgewiesen.
Für Unternehmen in Viersen, Mönchengladbach und Krefeld nehme ich die Bewertung vor Ort auf – bei NIS-2 ist das anders als beim reinen Datenschutz kaum zu ersetzen, weil Netzstruktur, Zugriffskonzepte und Backup-Situation gesichtet werden müssen.
Für die technische Umsetzung der Maßnahmen arbeite ich mit 4che.de zusammen. Das ist der Punkt, an dem sich viele NIS-2-Projekte entscheiden: Ein Maßnahmenplan, der niemanden findet, der ihn umsetzt, bleibt Papier.
Monatliche All-inclusive-Pauschale nach Unternehmensgröße. Transparent im kostenlosen Erstgespräch, ohne Kleingedrucktes.
Erfüllung der gesetzlichen Bestellungspflicht – für kleine Betriebe ohne NIS-2-Betroffenheit.
Alle datenschutzrelevanten Aufgaben vollständig in externer Hand.
All-inclusive für Unternehmen mit NIS-2-Betroffenheit oder erhöhtem Sicherheitsbedarf.
Alle Pakete als monatliche All-inclusive-Pauschale, Initialkosten separat und transparent ausgewiesen. Die konkrete Einordnung hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und NIS-2-Betroffenheit ab – Sie erhalten im Erstgespräch eine schriftliche Kalkulation inklusive Entwurf des Bestellungsvertrages, Angaben zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.
Grundsätzlich ab 50 Beschäftigten oder 10 Mio. Euro Umsatz für wichtige Einrichtungen und ab 250 Beschäftigten oder 50 Mio. Euro für wesentliche Einrichtungen – jeweils nur innerhalb der erfassten Sektoren. Es gibt Ausnahmen, bei denen die Größe keine Rolle spielt. Deshalb ist die Einzelfallprüfung nötig.
Direkt in vielen Fällen nicht. Indirekt sehr oft doch: über Sicherheitsanforderungen, die Auftraggeber aus betroffenen Sektoren vertraglich weitergeben. Die Erstbewertung sagt Ihnen, wo Sie stehen – und ob eine freiwillige Umsetzung wirtschaftlich sinnvoll ist.
Sie ist eine einmalige Initialleistung und wird im Angebot separat von der Monatspauschale ausgewiesen. Der Aufwand hängt von Größe, Sektor und Zustand der bestehenden Dokumentation ab.
Für ein Unternehmen mit rund 30 Beschäftigten üblicherweise vier bis sechs Wochen von der Beauftragung bis zum fertigen Maßnahmenplan, abhängig davon, wie schnell Auskünfte und Unterlagen aus dem Haus kommen.
Im Erstgespräch grenzen wir die Frage bereits deutlich ein – kostenlos und ohne Verpflichtung.