NIS-2 adressiert die Leitungsebene ausdrücklich und persönlich. Die Richtlinie verlangt, dass Geschäftsführungen Risikomanagementmaßnahmen billigen, ihre Umsetzung überwachen und sich selbst schulen lassen. Wer das nicht tut, kann persönlich in Anspruch genommen werden – unabhängig von der Haftung des Unternehmens.
Eine Einheit von rund 90 Minuten, zugeschnitten auf Entscheider.
Die Schulung findet für Geschäftsführungen in Viersen, Mönchengladbach, Krefeld, Erkelenz und Düsseldorf auf Wunsch im Haus statt – erfahrungsgemäß in Verbindung mit dem Quartalstermin, damit kein separater Kalendereintrag nötig wird.
Monatliche All-inclusive-Pauschale nach Unternehmensgröße. Transparent im kostenlosen Erstgespräch, ohne Kleingedrucktes.
Erfüllung der gesetzlichen Bestellungspflicht – für kleine Betriebe ohne NIS-2-Betroffenheit.
Alle datenschutzrelevanten Aufgaben vollständig in externer Hand.
All-inclusive für Unternehmen mit NIS-2-Betroffenheit oder erhöhtem Sicherheitsbedarf.
Alle Pakete als monatliche All-inclusive-Pauschale, Initialkosten separat und transparent ausgewiesen. Die konkrete Einordnung hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und NIS-2-Betroffenheit ab – Sie erhalten im Erstgespräch eine schriftliche Kalkulation inklusive Entwurf des Bestellungsvertrages, Angaben zu Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen.
Ja. NIS-2 verlangt ausdrücklich, dass Mitglieder der Leitungsorgane an Schulungen teilnehmen, um Risiken bewerten zu können. Das ist keine Empfehlung, sondern Bestandteil der Pflichten.
Rund 90 Minuten. Für Geschäftsführungen ist Kürze wichtiger als Vollständigkeit – die Details gehören in die Fachschulungen.
Rechtlich nein. Praktisch ist die Einheit trotzdem sinnvoll, weil die Haftungslogik bei der DSGVO sehr ähnlich funktioniert und viele Auftraggeber inzwischen Nachweise verlangen.
Ich stelle die Schulung auf Ihre Rechtsform und Ihre Rolle zu.