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Cloud & IT · 6 Minuten

Microsoft 365 datenschutzkonform nutzen

Die Diskussion um Microsoft 365 wird oft geführt, als ginge es um ein Ja oder Nein. In der Praxis geht es um etwas anderes: um Konfiguration, Dokumentation und die Fähigkeit, im Prüfungsfall zu begründen, warum der Einsatz vertretbar ist.

Häufige Fragen

Ist Microsoft 365 nach DSGVO zulässig oder nicht?

Es gibt keine pauschale Antwort und kein Verbot. Die Datenschutzkonferenz hatte 2022 erhebliche Mängel festgestellt, Microsoft hat die Vertragsbedingungen und die Datenverarbeitung in Europa seitdem mehrfach überarbeitet. Entscheidend ist heute Ihre eigene Bewertung und Konfiguration – und dass Sie beides dokumentieren.

Reicht das EU Data Privacy Framework als Grundlage für den Drittlandtransfer?

Solange der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission gilt und Microsoft zertifiziert ist, ja. Da der Beschluss politisch angreifbar bleibt, sollten Sie eine Rückfallposition dokumentieren: Standardvertragsklauseln plus eine Bewertung der Übermittlungsrisiken. Das ist Aufwand von wenigen Seiten, spart aber im Ernstfall Wochen.

Brauchen wir eine Datenschutz-Folgenabschätzung?

Für den Standardbetrieb von Microsoft 365 in einem KMU meist nicht zwingend. Sobald umfangreiche Auswertungsmöglichkeiten hinzukommen – Copilot, Viva Insights, systematische Protokollauswertung – ist eine Schwellwertanalyse und in vielen Fällen eine DSFA angezeigt.

Muss der Betriebsrat eingebunden werden?

In der Regel ja. Microsoft 365 ist eine technische Einrichtung, die zur Verhaltens- und Leistungskontrolle geeignet ist. Damit greift das Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG. Eine Rahmen-Betriebsvereinbarung zu Cloud-Diensten ist der übliche Weg.

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